Diese Website verwendet wie jede andere im Internet Cookies, also kleine Kekskrümel, um funktionsfähig zu sein. Mehr erfahren
Wir verwenden außerdem IONOS WebAnalytics, Google Analytics und Google Fonts um unseren Service zu optimieren. Datenschutzerklärung

NUN Versorgungspfade 2025

DOWNLOAD NUN ALGORITHMEN 2025

Die nachfolgenden Algorithmen stellen eine einheitliche niedersächsische Rahmenvorgabe für Notfallsanitäter:innen dar und werden vom Landesverband ÄLRD (Ärztliche Leitung Rettungsdienst) Niedersachsen/Bremen erstellt und in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungsdienstschulen jährlich aktualisiert. Die Veröffentlichung erfolgt über das Kultusministerium und die Landesschulbehörde sowie den Landesausschuss Rettungsdienst (LARD) über das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (Ministerialblatt).


Die vorliegenden Algorithmen stellen somit den grundsätzlichen Befähigungsrahmen in der Aus- und Fortbildung (Ausbildungsziel) und für die Anwendung im Rettungsdienst dar. Durch fachspezifische Aus- und regelmäßige Fortbildung muss durch die Anwendenden der erforderliche grundlegende Wissensstand gewährleistet und beachtet werden (Kompetenzniveau).


Alle Empfehlungen folgen der im Jahre 2024 eingeführten neuen Systematik. Das Feedback zur Umsetzung war größtenteils positiv, somit entwickeln wir diesen Weg weiter. Es soll weiterhin die praktische Anwendung im Rettungsdienst verbessert werden. In den NUN-Empfehlungen finden sich auch Elemente der standardisierten Untersuchung/Versorgung aus internationalen Kurskonzepten (z.B. ITLS, AMLS).


Grundsätzlich wurden Leitlinieninhalte und Fachempfehlungen etc. eingearbeitet und durch die ÄLRD des LV Niedersachsen/Bremen für die Anwendung zur Delegation an Notfallsanitäter:innen bewertet.


Alle gelben Felder enthalten Medikamentenbeispiele, welche regional durch die ÄLRD bestätigt (ggf. angepasst) und beachtet werden müssen. Für alle erweiterten (invasiven) Tätigkeiten müssen die notwendigen Kompetenzniveaus durch Aus- und Fortbildung nachweislich gesichert sein. Bei vitaler Bedrohung ist die schnellstmögliche (not)ärztliche Behandlung anzustreben. Die Hinzuziehung eines Notarztes / einer Notärztin erfolgt indikations- und situationsabhängig nach diesen Standards (u.a. NA-Hinweis, VP Notärztliche Unterstützung, Telenotfallmedizin) sowie ggf. nach regionalen Vorgaben. In Niedersachsen wird die Telenotfallmedizin hierfür landesweit ausgebaut. Ein Verzicht auf die notärztliche Nachalarmierung darf nur basierend auf einer kritischen Einzelfallabwägung und dokumentierter Begründung (z.B. schneller Kliniktransport bei nicht zeitgerechter Verfügbarkeit des NA, ggf. mit zusätzlicher Telenotfallmedizin) erfolgen.


Die vorliegenden NUN-Empfehlungen sollen durch die jeweils zuständige Ärztliche Leitung Rettungsdienst in regionale SOP (Delegation) überführt werden. Bei der Anwendung von Medikationen und Maßnahmen (besonders invasive Maßnahmen) sind die regionalen Protokolle (SOP) der zuständigen ÄLRD verbindlich.


Tätigkeiten nach § 2 a NotSanG erfolgen auf Grundlage des hierfür erforderlichen individuellen Kompetenzniveaus auf Basis der aktuellen NUN-Empfehlungen.

Quelle: AG NUN, NUN Versorgungspfade 2025, LV ÄLRD Niedersachsen / Bremen • Stand: 12.11.2024

Übersicht

NUN Versorgungspfade 2025
Niedersächsische Umsetzung NotSan-Gesetz

Typ
Schemata
Kategorie
Keine
Notarzt
fakultativ
Aufrufe
398
Quelle
AG NUN, NUN Versorgungspfade 2025, LV ÄLRD Niedersachsen / Bremen

Zugehörige Algorithmen und Medikamente