Peripher-venöser Zugang
Bei jedem Notfallpatienten soll nach situationsgerechter Aufklärung und Einwilligung (oder mutmaßlicher Einwilligung) ein peripher-venöser Zugang geschaffen werden. Bei Kindern ist, je nach Dringlichkeit des Eingriffes eine sehr kritische, situationsbedingte Abwägung zu treffen. Stellen sich die peripheren Venenverhältnisse bei Kindern als sehr schwierig dar, so ist eine periphere Venenpunktion zu unterlassen.
Der ÄLRD gibt für die Rettungsassistenten/-innen und die Notfallsanitäter/-innen den peripheren venösen Zugang frei, wenn die Indikation dafür gegeben ist und der Patient einer weiteren ärztlichen Behandlung zugeführt wird (Transport in eine Behandlungseinrichtung). Die Alarmierung des Notarztes ist nicht erforderlich, insofern keine Komplikationen bei der Durchführung auftreten. Das Rettungsdienstpersonal ist verpflichtet bei dieser „invasiven Maßnahme“ nach dem §630 BGB a-h zu handeln (vgl. Kapitel 11.2).
Oberflächliche Venen der oberen Extremität sind gut zugänglich und meist leicht zu punktieren. Nach Stauung mit dem Stauband oder der Blutdruckmanschette soll nach geeigneten Venen gesucht werden, dabei ist die Reihenfolge Handrücken→Unterarm→Ellenbeuge zu beachten. Die Stauung muss so fest sein, dass sich die Venen füllen, ohne die arterielle Durchblutung zu unterbrechen (Pulskontrolle).
Nach Hautdesinfektion und ausreichender Einwirkzeit wird die Vene punktiert, bei der die erfolgreiche Punktion am wahrscheinlichsten erscheint. Beklopfen und Lagern des Armes unter Herzniveau kann die Venenfüllung verbessern. Zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen sind ausschließlich Braunülen mit Sicherungsclip zu verwenden (z.B. Braun Vasofix Safety).
Bei mehreren erfolglosen Punktionsversuchen berücksichtigen, dass der Notarzt auch noch eine Punktionsoption haben muss!
Wenn die Vene durchstochen wurde, kann oberhalb der ersten Punktionsstelle dasselbe Gefäß erneut punktiert werden.
Nach erfolgreicher Punktion wird der Stahlmandrin unter Vorschieben der Plastikkanüle entfernt, dieStauung gelöst und nach sicherer Fixierung des Zugangs die Infusion angeschlossen.
Bei Verletzung der Gefäßwand mit Hämatombildung wird der Zugang entfernt und ein Verband angelegt. Die paravenöse Kanülenlage erfordert den sofortigen Infusionsstopp und erneute Venenpunktion.
Intraarterielle Punktionen sind sehr selten und können hauptsächlich bei Punktion in der Ellenbeuge auftreten (Pulsation an der Kanüle, Infusion läuft nicht ein bei ausreichend hohem Blutdruck). Dann soll die Kanüle entfernt und ein Druckverband angebracht werden.
Luftembolien sind bei sorgfältigem Arbeiten nahezu ausgeschlossen, eine Thrombophlebitis ist eigentlich nur bei hyperosmolarer Lösung (wie Glucose 40%) möglich, aber in der Notfallsituation ohne Bedeutung.